Wie wir fördern

Die Hirschmann-Stiftung ist national als auch international tätig. Sie konzentriert sich vorwiegend auf selbst initiierte, konzipierte und geführte mehrjährigen Projekte. Sachkundige Fachpersonen aus den Förderbereichen gewährleisten Qualität und Evaluation. Die Projekte dauern in der Regel mehrere Jahre, um die Nachhaltigkeit sicherzustellen. 

Nebst den mehrjährigen selbst initiierten Projekten steht ein Teil des Vergabebudget für die einmalige Unterstützung von kleineren Projekten zur Verfügung. 

Gesuchsabwicklung
Die Geschäftsstelle prüft die Gesuche laufend und legt dem Stiftungsrat dreimal jährlich (Frühling, Sommer, Winter) die förderungswürdigen Gesuche zum Beschluss vor.  Bitte reichen Sie die Unterlagen mit genügend Vorlaufszeit ein. Bis der finale Förderentscheid durch den Stiftungsrat vorliegt, kann es mehrere Monate dauern. Für die Eingabe benutzen Sie bitte das Gesuchsformular. 


Was wir fördern:

Welche Kriterien müssen förderungswürdige Projekte erfüllen? 

Guidelines Förderpolitik

  • Das Projekt muss in den Stiftungszweck passen. 
  • Das Projekt muss einen Beitrag zu mindestens einem der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) SDG 3, SDG 4 und SDG 8 leisten.
  • In den Förderbereichen beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie wissenschaftliche Forschung fördern wir in bestimmten Schwerpunktthemen. 

Welche Projekte oder welche Institutionen werden nicht gefördert?

  • Organisationen, deren Zwecke nicht konform zu den Stiftungszwecken der Hirschmann-Stiftung sind
  • Reine Baugesuche
  • Reine Organisationsunterstützung ohne Projekt- oder Personenbezug
  • Einzelstipendien ohne Bezug zu einem unserer geförderten Stipendienprogramme 
  • Private Schulden von Einzelpersonen
  • Unterstützung von Projekten mit überwiegend kommerziellem Hintergrund

Ihr Förderantrag
Bitte überprüfen Sie vor der Gesuchsstellung, ob Ihr Projekt die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Bitte reichen Sie uns Ihr Gesuch mit vollständig ausgefülltem Gesuchsformular zusammen mit den entsprechenden Beilagen per E-Mail ein. Sie erhalten innerhalb einer Woche eine Eingangsbestätigung.

Bitte beachten Sie:

  • Es werden nur vollständige Gesuchs-Dossiers bearbeitet.
  • Anträge auf dem Postweg bleiben unbeantwortet.
  • Zu gegebenem Zeitpunkt werden Sie per E-Mail über den Entscheid des Stiftungsrates informiert.
  • Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
  • Wiedererwägungsgesuche sind nicht möglich.
  • Durch die Kommunikation mit uns per E-Mail bzw. mit der Eingabe eines Gesuches bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie kompakte Antworten auf wesentliche Fragen

Unterstützt die Stiftung Projekte anderer Organisationen oder nur eigene Projekte?

Unsere Stiftung ist operativ und fördernd tätig. Das heisst, dass wir sowohl eigene Projekte entwickeln als auch Projekte Dritter unterstützen, immer in Zusammenarbeit mit fachkundigen Partnern.  

Welche Bereiche werden gefördert?

Wir fördern nachhaltig wirkende Projekte von gemeinnützigen Organisationen aus den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Soziales und Entwicklungszusammenarbeit.

In welchen Regionen werden Projekte gefördert?

Wir unterstützen nationale wie auch internationale Organisationen und deren Projekte.

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Die Förderung der von uns selbst initiierten mehrjährigen Projekte richtet sich nach dem Wirkungspotenzial und dem operativen Bedarf des Projekts. Kleinere Projekte werden einmalig mit kleineren Beiträgen unterstützt.  

Wie kann ich eine Förderung beantragen?

Prüfen Sie zunächst unter «Was wir fördern», ob Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Wenn ja, können Sie uns das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular mit den darin erwähnten Beilagen per E-Mail an kontakt_at_hirschmann-stiftung.ch einreichen. Sie erhalten innerhalb einer Woche eine Eingangsbestätigung.

Bestehen Eingabefristen für die Gesuchsstellung?

Nein, wir haben keine Deadlines. Die Geschäftsstelle prüft die Gesuche laufend und legt dem Stiftungsrat dreimal jährlich (Frühling, Sommer, Winter) die förderungswürdigen Gesuche zum Beschluss vor. Den Entscheid kommunizieren wir Ihnen per E-Mail. 

Wie lange vor Projektbeginn muss das Gesuch eingereicht werden?

Bitte reichen Sie die Unterlagen mit genügend Vorlaufszeit ein, mindestens 6 Monate vor Projektbeginn. Damit bleibt uns noch genügend Zeit für allfällige Rückfragen. 

Wer entscheidet?

Der Stiftungsrat entscheidet über die Unterstützung von Projekten, welche dem Stiftungszweck und der Förderpolitik entsprechen. 

Was passiert nach der Förderzusage?

Bei einer Zusage für eine einmalige Unterstützung erhalten Sie ein Schreiben mit den Konditionen, welche für die Auszahlung erfüllt werden müssen. Es handelt sich unter anderem um Informationen über konkret vorgesehen Aktivitäten, den definitiven Finanzierungsplan und das geplante Reporting. 

Bei einem mehrjährigen Projekt erstellen wir gemeinsam eine Projektvereinbarung, welche die Grundlagen für die Zusammenarbeit festhält. Darin sind die Fördersumme, die Laufzeit, der Zahlungsplan, die Meilensteine sowie das geplante Reporting festgehalten. 

Welche Projekte oder welche Institutionen werden nicht gefördert?

Organisationen, deren Zwecke nicht konform zu den Stiftungszwecken der Hirschmann-Stiftung sind
Reine Baugesuche
Reine Organisationsunterstützung ohne Projekt- oder Personenbezug
Einzelstipendien ohne Bezug zu einem unserer geförderten Stipendienprogramme 
Private Schulden von Einzelpersonen
Unterstützung einer kommerziellen Organisation oder eines Projektes mit überwiegen kommerziellem Hintergrund

Besteht ein Anspruch auf Förderung, wenn die von uns genannten Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt werden?

Nein, es besteht kein Anspruch auf Förderung. Wiedererwägungsgesuche sind nicht möglich.